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Qualitätsprämie für Lehrlinge – abgabenrechtliche Behandlung

Mit dem KV-Abschluss 2010 wurde eine Qualitätsprämie für Lehrlinge eingeführt. Die Regelung gilt grundsätzlich im Bereich der Kollektivverträge des Baunebengewerbes (Arbeiter) ab 01.05.2010 (ausgenommen der Kollektivvertag für das Malergewerbe):  „Der Lehrling ist verpflichtet, den „Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit“ (gemäß der Richtlinie des

Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c

BAG vom 2.4.2009) zu absolvieren. Bei positiver Bewertung, erhält er eine einmalige Prämie in Höhe von

300 Euro. Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt

der Förderung, fällig wird.

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Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion 2010 / Beratung von Verantwortlichen der Baubranche am Unternehmenssitz

Auf Grund der nationalen Arbeitsschutzstrategie 2007 – 2012 führt die Arbeitsinspektion im Zeitraum Mai bis Oktober 2010 eine österreichweite Schwerpunktaktion in Klein- und Mittelbetrieben der Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau, Zimmerer, Spengler, Dachdecker, usw.) durch. Dabei sollen direkt die verantwortlichen Personen der Baubranche am Unternehmersitz erreicht werden.

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Arbeitszeitrichtlinie

Die Europäische Kommission hat eine neue Konsultation zum Thema Arbeitszeit-Richtlinie vorgelegt. Sie plant eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie und startet mit einer Beurteilung der derzeitigen Anwendungsprobleme.

Die diesbezüglichen Schreiben der Kommission und die Beurteilung der zuständigen Wirtschaftskammerabteilung kann in der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe  (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. unter Tel.: 01/505 69 60-222) angefordert werden.

Gefahrguttransporte: Mängelkatalog aktualisiert aufgelegt

Mit der Novelle 2005 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes wurde in Österreich ein sogenannter Mängelkatalog eingeführt. Dieser nimmt eine Zuordnung von Vergehen nach ihrer Schwere in Gefahrenkategorien vor und ist Orientierungsgrundlage für Strafen.

Auf Grund zahlreicher Änderungen des ADR war eine Anpassung des Mängelkatalogs notwendig. Dieser ersetzt die bisherige Version des Vollzugserlasses 2007.

Der diesbezüglich Mängelerlass kann in der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe bei Interesse angefordert werden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. unter Tel.: 01/505 69 60-222).

Bergbauabfallgesetz

Am 17.11.2009 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz), veröffentlicht (BGBl. I Nr. 115/2009). Die Ursache der Umsetzung ist die Implementierung der am 11.04.2006 veröffentlichten Richtlinie 2006/21/EG über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie („Bergbauabfallrichtlinie“).

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